scoco.ai

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für scoco

LuminaByte GmbH · Julius-Hatry-Straße 1 · 68163 Mannheim
Amtsgericht Mannheim, HRB 748625 · USt-IdNr. DE363590795
(nachfolgend „LuminaByte"; der Dienst nachfolgend „scoco" oder der „Dienst")

Stand: 05.11.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LuminaByte GmbH und ihren Kunden über die Nutzung des KI-Telefonassistenten scoco einschließlich der Testphase (§ 3).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn LuminaByte ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.

(4) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (Registrierung und Tarifauswahl bzw. Auftragsformular) und deren Annahme durch LuminaByte zustande; die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Dienstes. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(5) Rangfolge bei Widersprüchen: (i) individuelle Vereinbarungen und das Auftragsformular, (ii) der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen für alle Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (§ 11), (iii) diese AGB.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) scoco ist ein Software-Dienst (Software as a Service): eine KI-gestützte Anrufannahme, die ankommende Telefonanrufe auf den dem Kunden zugeordneten Rufnummern (§ 6) entgegennimmt, ein Gespräch in natürlicher Sprache führt (Spracherkennung, Sprachmodell, Sprachsynthese), das Anliegen aufnimmt und dem Kunden als Transkript und Zusammenfassung über das Dashboard sowie über konfigurierte Benachrichtigungskanäle bereitstellt. Der Kunde erreicht den Dienst typischerweise, indem er eine Rufumleitung von seiner bestehenden Rufnummer auf die ihm zugeordnete Servicerufnummer einrichtet.

(2) Zur vereinbarten Kernfunktionalität gehören: Annahme ankommender Anrufe und Gesprächsführung auf Grundlage der vom Kunden gepflegten Konfiguration und Wissensbasis; Erstellung von Transkript und Zusammenfassung je Anruf; das Dashboard mit Anrufübersicht und Verbrauchsanzeige; sowie — je nach Konfiguration — die Weiterleitung eines laufenden Anrufs an vom Kunden vorkonfigurierte Ziele („Durchstellen"). Den Funktionsumfang bestimmen der gebuchte Tarif und die Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung; für deren Aussagen gelten die Absätze 4 und 5 und § 8, für Änderungen Absatz 7 und § 14. Die Hilfeseiten von LuminaByte (scoco.ai/de/docs) beschreiben die Bedienung; sie sind nicht Vertragsinhalt und begründen keine Leistungspflichten.

(3) Telekommunikationsdienste sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. LuminaByte erbringt die Verarbeitungs- und Softwareleistung nach Absatz 1. Die Übermittlung von Sprachsignalen im öffentlichen Telefonnetz erbringen die beteiligten Telekommunikationsanbieter: auf der Zuführungsseite der Telefonanbieter des Anrufers bzw. des Kunden, plattformseitig ein in Deutschland registrierter Telekommunikationsanbieter (Carrier), von dem LuminaByte Anschlüsse und Rufnummern als eigener Kunde bezieht.

(4) Der Dienst ermöglicht weder dem Kunden noch Dritten das Führen abgehender Telefongespräche zu frei wählbaren Zielen. Das Durchstellen setzt stets einen ankommenden Anruf fort und erfolgt ausschließlich an vom Kunden vorkonfigurierte Ziele; es ist eine unselbständige Nebenfunktion der Anrufannahme. Der Dienst ist kein Telefonanschluss und ermöglicht insbesondere keine Notrufe (110/112); der Kunde hält hierfür eigene Telefonanschlüsse vor. Der Dienst ist kein Notfall- oder Bereitschaftsdienst. Er ist nicht dafür bestimmt, Notfälle zuverlässig zu erkennen, Anrufer in Notlagen zu beraten oder Hilfe zu veranlassen; die Einordnung eines Anrufs als dringend und eine zugehörige Benachrichtigung sind eine Hilfestellung ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Zeitpunkt (zur Einrichtung § 7 Abs. 4a). Das Durchstellen dringender Anliegen (auf der Preisseite „Notfall-Durchstellung") verbindet den Anrufer nach den Regeln des Kunden mit dessen hinterlegten Rufnummern; ob dort jemand erreichbar ist, liegt beim Kunden. Als Durchstellziele sind Rufnummern in Fest- und Mobilfunknetzen Deutschlands und der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich; Sonder- und Premiumrufnummern und Rufnummern anderer Staaten nur nach Vereinbarung mit LuminaByte.

(5) Keine Aufzeichnung, kein Training: Gespräche werden im Standardbetrieb nicht als Tonaufnahme aufgezeichnet; Gesprächsaudio wird nur flüchtig zur Spracherkennung in Echtzeit verarbeitet, es entstehen Transkript und Zusammenfassung. Die Antworttexte der Assistenz verarbeitet der Anbieter der Sprachsynthese nur zur Sprachausgabe; LuminaByte löscht sie aus dem Verlauf des Anbieters spätestens nach einer Stunde. Gesprächsinhalte werden weder von LuminaByte noch von ihren Subprozessoren zum Training oder Feinabstimmen von KI-Modellen verwendet und nicht für eigene Zwecke von LuminaByte genutzt. Über die Bearbeitung seiner Anfragen und Störungsmeldungen hinaus prüft LuminaByte Gespräche des Kunden nur, wenn der Kunde dem Qualitätsprogramm zugestimmt hat (AVV § 13 Abs. 8); Berufsgeheimnisträgern und Kunden, deren Anrufe typischerweise Gesundheitsdaten enthalten, wird es nicht angeboten. Inhaltsfreie Betriebsdaten nutzt LuminaByte zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes. Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 11, AVV § 13).

(6) KI-Offenlegung: Jede Begrüßung des Dienstes enthält den hörbaren Hinweis, dass der Anrufer mit einem KI-System spricht. Dieser Hinweis dient der Erfüllung der Anbieterpflicht aus Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO"), ist fester Bestandteil der Leistung und kann vom Kunden nicht deaktiviert werden (vgl. § 7 Abs. 3).

(7) LuminaByte darf den Dienst weiterentwickeln und verändern (insbesondere eingesetzte Modelle, Stimmen, Oberflächen und technische Infrastruktur), soweit die Kernfunktionalität nach Absatz 2 erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Einschränkungen der Kernfunktionalität sind nur nach Maßgabe des § 14 möglich.

(8) Als „Beta", „Vorschau" oder „experimentell" gekennzeichnete Funktionen sind Zusatzleistungen außerhalb der Kernfunktionalität; für sie sind keine bestimmten Leistungsmerkmale oder Verfügbarkeiten zugesagt, und LuminaByte kann sie ändern oder einstellen. Ist für eine solche Funktion ein Entgelt vereinbart (etwa § 6b), stellt LuminaByte sie nur mit einer Ankündigung von mindestens vier Wochen in Textform ein und erstattet im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach anteilig. Die Kernfunktionalität nach Absatz 2 und die Haftung nach § 10 bleiben unberührt.

(9) Die Beantwortung von WhatsApp-Nachrichten ist nicht Teil der Kernfunktionalität nach Absatz 2, sondern eine buchbare Zusatzleistung nach § 6b.

(10) Technische Grenzen: Ein Gespräch mit der Assistenz endet spätestens nach der für den Assistenten eingestellten Höchstdauer: im Standard sechs Minuten, vom Kunden im Dashboard einstellbar zwischen einer und 30 Minuten; ab einer Höchstdauer von zwei Minuten weist die Assistenz den Anrufer kurz vor dem Ende darauf hin. Ein an einen Mitarbeiter durchgestelltes Gespräch ist davon nicht erfasst.

(11) Gleichzeitige Gespräche: Der Dienst nimmt für den Kunden mindestens so viele Anrufe gleichzeitig an, wie die Preisseite für den gebuchten Tarif als „garantiert" ausweist, zuzüglich der gebuchten zusätzlichen garantierten Leitungen (§ 6d) oder einer gesondert vereinbarten Zahl, die dann an ihre Stelle tritt; in der Testphase gilt die Zahl des auf der Preisseite empfohlenen Tarifs. Solange Leitungen frei sind, nimmt der Dienst darüber hinaus Anrufe bis zur doppelten Zahl an. Ein Anruf jenseits dieser Grenzen wird mit einer kurzen Ansage beendet, dass alle Leitungen belegt sind; er erscheint als verpasster Anruf im Dashboard und wird nicht berechnet. Gezählt werden die Anrufe, die die Assistenz zur selben Zeit führt, über alle Assistenten und Rufnummern des Kunden; ein Testanruf wird nie abgewiesen. § 9 (Verfügbarkeit) bleibt unberührt; Anrufe, die der Telefonanbieter des Anrufers oder ein vorgelagertes Netz nicht zustellt, erreichen den Dienst nicht und sind davon nicht erfasst.

§ 3 Testphase

(1) LuminaByte bietet Neukunden eine kostenlose Testphase an: vier Wochen ab Einrichtung des Kontos mit 100 Inklusivminuten bei vollem Funktionsumfang. Die Angabe von Zahlungsdaten ist für die Testphase nicht erforderlich.

(2) Der Testumfang umfasst 100 Inklusivminuten; sind sie verbraucht, nimmt der Dienst keine Anrufe mehr an, und darüber hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Testnutzung. Die Testphase endet nach vier Wochen automatisch. Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht automatisch zustande; ohne gesonderte Bestellung eines Tarifs wird nichts berechnet.

(3) Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, nimmt der Dienst keine Anrufe mehr an; Anrufer hören eine kurze Ansage, dass der Anschluss nicht erreichbar ist. Anmeldung, Einsicht und der Abruf der Daten über die Funktionen des Dashboards bleiben möglich, und mit der Buchung eines Tarifs ist der Dienst wieder erreichbar. Ohne Buchung wird das Konto frühestens 30 Tage nach dem Ende der Testphase mit allen Daten gelöscht; LuminaByte kündigt die Löschung mindestens 14 Tage vorher in Textform an.

(4) Die Testphase steht jedem Kunden einmal zu. Für die Testphase gelten diese AGB einschließlich §§ 6–12a; § 13 gilt nicht, und für die Haftung gilt Absatz 5. §§ 4 und 5 gelten sinngemäß nur, soweit sie nicht Entgelte und Laufzeiten betreffen.

(5) Haftung in der Testphase: Während der unentgeltlichen Testphase haftet LuminaByte bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 10 Abs. 2) und insgesamt höchstens bis 500 €; im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. § 10 Abs. 1, 7 und 8 gelten; Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Tarife und Preise gemäß der Preisseite von LuminaByte in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie die im Bestellprozess bzw. Auftragsformular vereinbarten Konditionen (Tarif, Inklusivminuten je Kalendermonat, Anzahl der inkludierten Rufnummern und Nutzer, Zusatzleistungen). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, gibt er bei der Bestellung seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und teilt jede Änderung unverzüglich mit. Ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt LuminaByte die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung; stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht vorlagen, schuldet der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer nach.

(2) Inklusivminuten gelten je Kalendermonat; nicht verbrauchte Minuten verfallen und werden nicht in Folgemonate übertragen. Die Abrechnung der Gesprächszeit erfolgt sekundengenau ohne Aufrundung; es werden keine Minutenpakete automatisch nachgebucht.

(3) Mehrverbrauch: Über die Inklusivminuten hinausgehende Gesprächsminuten werden mit 0,15 € je Minute berechnet, bei Jahreszahlung (Absatz 5) mit 0,12 € je Minute. Der Mehrverbrauch wird monatlich nachträglich abgerechnet: aus der Summe der Gesprächssekunden des Kalendermonats, als eigene Rechnung zu Beginn des Folgemonats, eingezogen über die hinterlegte Zahlungsart. Wechselt der Kunde in einem Kalendermonat den Tarif oder die Zahlweise, wird der Mehrverbrauch dieses Monats mit dem höchsten Inklusivminuten-Kontingent und dem niedrigsten Minutenpreis berechnet, die ihm in diesem Monat zustanden. Ein Gutschein auf den Tarif ermäßigt den Mehrverbrauch nicht; läuft in einem Kalendermonat jedoch ein Gutschein über 100 % auf den Tarif (etwa in der Beta), wird für diesen Monat kein Mehrverbrauch berechnet. Der laufende Verbrauch ist im Dashboard einsehbar.

(4) Sieht der gebuchte Tarif eine unbegrenzte Nutzerzahl vor, gilt dies für Beschäftigte und feste Mitarbeiter des Kunden im Rahmen der üblichen geschäftlichen Nutzung (angemessene Nutzung); die Überlassung von Zugängen an Personen außerhalb der Organisation des Kunden ist unzulässig. Sieht der Tarif eine bestimmte Nutzerzahl vor (z. B. ein Nutzer im Einstiegstarif), ist diese Zahl Vertragsbestandteil.

(5) Jahreszahlung: Der Kunde kann jeden Tarif alternativ mit einmaliger Vorauszahlung für einen Leistungszeitraum von zwölf Monaten buchen; das Jahresentgelt ergibt sich aus der Preisseite (rabattierter Betrag in ganzen Euro, Rabatt mindestens 15 % gegenüber der monatlichen Zahlweise). Die Jahreszahlung ist erst nach Abschluss der Testphase buchbar. Der Leistungszeitraum verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate zu den bis dahin geltenden Konditionen, wenn der Kunde nicht vor seinem Ende auf monatliche Zahlung wechselt (Abs. 9) oder kündigt (§ 5 Abs. 2); eine Preisänderung gilt nur nach § 14 Abs. 3 oder 4. LuminaByte erinnert den Kunden vor der Verlängerung, in der Regel 30 Tage vorher, in Textform an ihr Datum und diese beiden Möglichkeiten.

(6) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; angebotene Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Entgelte für den Monatstarif sind monatlich im Voraus fällig, Mehrverbrauch nachträglich mit der jeweiligen Rechnung, das Jahresentgelt bei Buchung und bei jeder Verlängerung.

(7) Verzug und Sperre: Es gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Schlägt eine fällige Zahlung fehl, informiert LuminaByte den Kunden unverzüglich in Textform und erinnert ihn 7, 14 und 21 Tage nach dem ersten fehlgeschlagenen Zahlungsversuch erneut; jede dieser Mitteilungen nennt den Tag der Sperre. Bis dahin bleibt der Dienst uneingeschränkt verfügbar. Ist die Zahlung 28 Tage nach dem ersten fehlgeschlagenen Zahlungsversuch, frühestens jedoch sieben Tage nach der letzten Erinnerung, nicht eingegangen, ist LuminaByte berechtigt, den Dienst zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist: Anrufer hören während der Sperre eine neutrale Ansage, dass der Anschluss nicht erreichbar ist; die Daten des Kunden bleiben erhalten, und der Kunde kann sich weiter anmelden. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von der Sperre unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 5 Abs. 4) bleibt unberührt.

(7a) Rückbelastung und Lastschriftrückgabe: Wird eine Zahlung über die Bank oder den Kartenanbieter des Kunden angefochten (Rückbelastung einer Kartenzahlung, Rückgabe einer Lastschrift), ist der Betrag nicht gezahlt. LuminaByte informiert den Kunden in Textform und setzt ihm eine Frist von sieben Tagen, die Anfechtung zurückzunehmen oder den Betrag auf anderem Weg zu zahlen. Bis zur Klärung sind ein Tarifwechsel und die Buchung zusätzlicher Rufnummern und Leitungen (§ 6a, § 6d) ausgeschlossen; der Dienst bleibt bis zum Ablauf der Frist uneingeschränkt verfügbar. Ist die Anfechtung nach Ablauf der Frist nicht geklärt, ist LuminaByte berechtigt, den Dienst wie in Absatz 7 beschrieben zu sperren, bis der Betrag gezahlt oder die Anfechtung zugunsten von LuminaByte entschieden ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben; Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

(9) Tarifwechsel: Der Kunde kann den Tarif im Dashboard wechseln; Tarif und Zahlweise werden nacheinander gewechselt. Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam; der Unterschied für den laufenden Abrechnungszeitraum wird anteilig berechnet. Ein Wechsel von monatlicher zur jährlichen Zahlung wird sofort wirksam und beginnt einen neuen Leistungszeitraum von zwölf Monaten; der nicht genutzte Teil des laufenden Monats wird angerechnet. Solange ein Gutschein auf den Tarif läuft, ist der Wechsel zur jährlichen Zahlung nicht möglich. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder von jährlicher zu monatlicher Zahlung wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam und kann bis kurz vor diesem Zeitpunkt zurückgenommen werden; er ist nur möglich, wenn die Zahl der Nutzer den Umfang des neuen Tarifs nicht übersteigt und keine Rufnummer dadurch kostenpflichtig würde, und er entfällt, wenn das zum Zeitpunkt des Wechsels nicht mehr zutrifft oder der Tarif zwischenzeitlich auf anderem Weg geändert wurde (der Kunde wird darüber informiert).

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag im Monatstarif läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien monatlich kündbar, jeweils mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform; für den Kunden genügt die Kündigung im Dashboard (Einstellungen → Abrechnung) oder eine E-Mail an die im Impressum bzw. Dashboard genannte Kontaktadresse. LuminaByte bestätigt eine Kündigung in Textform. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde eine im Dashboard erklärte Kündigung dort zurücknehmen; der Vertrag läuft dann unverändert weiter.

(2) Bei Jahreszahlung (§ 4 Abs. 5) beträgt der Leistungszeitraum zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung ist jeweils zum Ende des laufenden Leistungszeitraums möglich; für Form, Bestätigung und Rücknahme gilt Absatz 1.

(3) Wechselt der Kunde vor dem Ende eines Leistungszeitraums auf monatliche Zahlung (§ 4 Abs. 9), setzt sich der Vertrag nach dessen Ende als monatlich kündbarer Monatstarif fort (Absatz 1).

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LuminaByte insbesondere vor, wenn der Kunde (i) trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen § 6 Abs. 5 oder 6 oder § 7 verstößt, (ii) den Dienst für rechtswidrige Zwecke nutzt oder (iii) mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist. Kündigt der Kunde während eines vorausbezahlten Leistungszeitraums außerordentlich aus einem Grund, den LuminaByte zu vertreten hat, erstattet LuminaByte das anteilige Entgelt für den nicht mehr erbrachten Leistungszeitraum.

(5) Folgen der Beendigung: Mit Vertragsende nimmt der Dienst keine Anrufe mehr an; für Rufnummern gilt § 6. Anmeldung, Einsicht und der Abruf der Daten über die im Dashboard verfügbaren Funktionen bleiben möglich, bis das Konto gelöscht wird: frühestens 30 Tage nach Vertragsende, angekündigt mindestens 14 Tage vorher in Textform. Bis dahin setzt die Buchung eines Tarifs den Dienst fort. Für den Export der Daten gilt Absatz 6. Im Übrigen gilt für die Löschung, auch in Datensicherungen, der Auftragsverarbeitungsvertrag. Rechnungen, Zahlungsbelege und die Nutzungssummen je Kalendermonat bewahrt LuminaByte nach der Löschung so lange auf, wie das Gesetz es verlangt — acht Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt, bezahlt oder ausgebucht wurde (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 AO) —, und löscht sie danach.

(6) Datenexport und Wechsel zu einem anderen Anbieter: Der Kunde kann für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme und zum Vertragsende in Textform verlangen, dass LuminaByte seine Daten bereitstellt (Verordnung (EU) 2023/2854); er kann das Verlangen mit der Kündigung verbinden. Für die Kündigung gelten die Absätze 1 und 2; bei Jahreszahlung kann der Kunde für einen Wechsel auch vor dem Ende des Leistungszeitraums mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Endet der Vertrag so vor dem Ende des Leistungszeitraums, bleibt das Entgelt für dessen Rest geschuldet, abzüglich der Aufwendungen, die LuminaByte dadurch erspart; dem Kunden bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen. Auf Verlangen setzt LuminaByte den Dienst nach dem Vertragsende für einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen im bisherigen Umfang zu den bisherigen Entgelten fort. Exportierbar sind die gespeicherten Gesprächsdaten (Transkripte, Zusammenfassungen, Anrufdaten), Nachrichtenverläufe und Kontakte sowie die Konfiguration des Kunden (Begrüßungs- und Ansagetexte, Regeln, Wissensbasis), jeweils in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Einen Teil davon kann der Kunde im Dashboard selbst abrufen (etwa das Transkript eines Anrufs und die Anrufliste); den vollständigen Export stellt LuminaByte auf Anforderung innerhalb angemessener Frist bereit. Nicht exportierbar sind Software, Systemanweisungen, Modelle, Stimmen und Systemansagen von LuminaByte. Nach dem Vertragsende oder dem Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen; danach werden sie nach Absatz 5 gelöscht. Für den Wechsel und einen vollständigen Export je Wechsel berechnet LuminaByte nichts.

§ 5a Vorübergehende Sperre

(1) LuminaByte darf den Dienst, einzelne Assistenten, Rufnummern, Integrationen oder Zugänge ganz oder teilweise vorübergehend sperren, soweit und solange dies erforderlich ist, (i) um eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des Dienstes, für Daten oder für Dritte abzuwenden, insbesondere bei einem kompromittierten Zugang oder einem Angriff, (ii) wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass der Dienst entgegen § 6 Abs. 5 oder 6 oder § 7 genutzt wird, etwa zur Täuschung von Anrufern oder unter Umgehung der KI-Offenlegung, oder (iii) soweit eine Behörde, ein Gericht oder der Carrier es verlangt.

(2) LuminaByte kündigt die Sperre vorher in Textform an und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abhilfe, es sei denn, dies ist wegen der Dringlichkeit oder einer Anordnung nicht möglich; dann informiert LuminaByte den Kunden unverzüglich nachträglich. Die Sperre ist auf das Erforderliche zu beschränken und aufzuheben, sobald ihr Grund entfallen ist.

(3) Hat der Kunde den Grund der Sperre zu vertreten, bleibt seine Zahlungspflicht unberührt. § 4 Abs. 7 und 7a, § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 7 bleiben unberührt.

§ 6 Rufnummern

(1) Für den Dienst werden dem Kunden Rufnummern aus dem Bestand von LuminaByte zugeordnet (Plattform-Rufnummern).

(2) Plattform-Rufnummern sind Servicerufnummern der Plattform aus dem Bestand von LuminaByte. Anschlussinhaber und Zuteilungsnehmer dieser Rufnummern ist LuminaByte; die Nummern sind ausschließlich auf die Infrastruktur von LuminaByte geschaltet. Der Kunde erhält kein eigenes Nutzungsrecht an der Rufnummer, sondern die vertragliche Leistung, dass ankommende Anrufe auf der ihm zugeordneten Servicerufnummer für ihn angenommen werden (Routing-Zuordnung).

(3) Die Zuordnung einer Plattform-Rufnummer endet mit dem Vertrag. LuminaByte wird eine dem Kunden zugeordnete Plattform-Rufnummer während der Vertragslaufzeit nicht ohne sachlichen Grund (insbesondere regulatorische oder carrierseitige Vorgaben, Absatz 7) ändern. Nach dem Vertragsende bleibt die Rufnummer dem Kunden vorbehalten, bis sein Konto gelöscht wird (§ 5 Abs. 5: frühestens 30 Tage nach Vertragsende); Anrufer hören bis dahin eine neutrale Ansage, und bucht der Kunde in dieser Zeit einen Tarif, bleibt sie ihm zugeordnet. Danach vergibt LuminaByte die Rufnummer nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Vertragsende neu (Karenzzeit), damit ein späterer Inhaber keine Anrufe erhält, die dem Kunden galten. Für eine nach § 6a Abs. 4 zurückgegebene Rufnummer läuft die Karenzzeit ab der Rückgabe.

(4) Kein Portierungsanspruch für Plattform-Rufnummern: Ein Anspruch des Kunden auf Mitnahme (Portierung) einer Plattform-Rufnummer zu einem anderen Anbieter besteht nicht. Eine Freigabe im Einzelfall gegen Erstattung des Aufwands bleibt LuminaByte unbenommen. Kunden, die dauerhaft eine eigene Rufnummer nutzen möchten, behalten diese bei ihrem Anbieter und richten eine Rufumleitung auf die ihnen zugeordnete Servicerufnummer ein (§ 2 Abs. 1).

(5) Nutzungsregeln: Die zugeordneten Rufnummern dürfen ausschließlich für den vertragsgegenständlichen KI-Empfangsdienst genutzt werden. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterüberlassung an Dritte (einschließlich der Zuordnung zu einem anderen Unternehmen als dem Kunden) ist unzulässig.

(6) Ortsnetzbezug (Modus-A-Ausschluss): Der Kunde darf eine ihm zugeordnete Plattform-Rufnummer aus einem Ortsnetz (z. B. 0621) nur dann öffentlich als eigene Kontaktrufnummer bewerben oder in Impressum, Briefbögen, Verzeichnissen oder Werbung führen, wenn er einen Sitz oder eine Niederlassung im betreffenden Ortsnetzbereich hat (für 0621: Mannheim oder Ludwigshafen). Ohne solchen Ortsbezug darf die Plattform-Rufnummer ausschließlich als nicht öffentlich beworbenes Routing-Ziel der eigenen Rufumleitung verwendet werden. Der Kunde macht bei der Bestellung zutreffende Angaben zu Sitz bzw. Niederlassung und teilt Änderungen unverzüglich mit.

(7) Beanstandet die Bundesnetzagentur, der Carrier oder eine sonst zuständige Stelle die Nutzung einer Rufnummer, oder verstößt der Kunde gegen die Absätze 5 oder 6, darf LuminaByte die betroffene Rufnummer nach Ankündigung in Textform mit angemessener Frist — bei behördlicher Anordnung oder Gefahr im Verzug auch ohne Frist — sperren oder gegen eine andere Rufnummer austauschen. Weitergehende Rechte (§ 5 Abs. 4) bleiben unberührt.

§ 6a Weitere Rufnummern (kostenpflichtige Zusatzleistung)

(1) Über die im Tarif enthaltene Anzahl (§ 4 Abs. 1) hinaus kann der Kunde weitere Plattform-Rufnummern (§ 6 Abs. 2) buchen. Das Entgelt je weiterer Rufnummer ergibt sich aus der Preisseite in der bei Buchung gültigen Fassung und folgt der Zahlweise des Vertrags: bei monatlicher Zahlweise als Monatsentgelt, bei Jahreszahlung (§ 4 Abs. 5) als Jahresentgelt für den laufenden Leistungszeitraum.

(2) Die Buchung erfolgt im Dashboard und wird erst wirksam, nachdem der Kunde den Preis ausdrücklich bestätigt hat. Ohne diese Bestätigung wird keine Rufnummer zugeordnet und kein Entgelt ausgelöst.

(3) Anteilige Berechnung. Wird eine weitere Rufnummer während einer laufenden Abrechnungsperiode gebucht, wird das Entgelt für den verbleibenden Teil dieser Periode anteilig berechnet. Wird sie während einer laufenden Abrechnungsperiode zurückgegeben, wird das Entgelt für den nicht genutzten Teil der Periode anteilig gutgeschrieben. Die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Rechnung.

(4) Rückgabe. Der Kunde kann eine weitere Rufnummer jederzeit im Dashboard zurückgeben. Das Entgelt entfällt mit der Rückgabe nach Maßgabe von Absatz 3. Die Rückgabe ist auch dann möglich, wenn der Zugang zum Dienst nach § 4 Abs. 7 gesperrt ist — eine Maßnahme wegen Zahlungsverzugs hindert den Kunden nicht daran, seine laufenden Kosten zu senken.

(5) Die Rückgabe ist endgültig. Eine zurückgegebene Plattform-Rufnummer geht in den Bestand von LuminaByte zurück. Ein Anspruch auf erneute Zuteilung derselben Rufnummer besteht nicht. Sachlicher Grund ist die Karenzzeit nach § 6 Abs. 3 (sechs Monate ab der Rückgabe): ein späterer Inhaber soll keine Anrufe erhalten, die dem vorherigen galten.

(6) Die letzte dem Kunden zugeordnete Rufnummer kann nicht zurückgegeben werden, da der Dienst ohne eine Rufnummer nicht erbracht werden kann.

(7) Im Wege der Selbstbedienung können insgesamt bis zu fünf Rufnummern gebucht werden. Darüber hinausgehende Rufnummern vereinbaren die Parteien gesondert; die Grenze schützt die Verfügbarkeit des gemeinsamen Rufnummernbestands.

(8) Wechsel in einen Tarif mit geringerer Inklusivmenge. Hält der Kunde nach einem solchen Wechsel mehr Rufnummern, als sein neuer Tarif enthält, bleiben die überzähligen Rufnummern zunächst entgeltfrei. LuminaByte weist den Kunden unverzüglich nach dem Wirksamwerden des Wechsels in Textform auf die Anzahl der betroffenen Rufnummern, das je Rufnummer anfallende Entgelt und das Fristende hin; die Entgeltfreiheit endet frühestens vierzehn Tage nach Absendung dieses Hinweises. Gibt der Kunde die überzähligen Rufnummern bis zum Fristende nicht zurück, werden sie ab diesem Zeitpunkt nach Absatz 1 entgeltpflichtig; ohne den Hinweis beginnt keine Entgeltpflicht. Die Rufnummern werden in keinem Fall abgeschaltet.

(9) Bestandsschutz. Rufnummern, die dem Kunden vor dem 16.08.2026 zugeordnet waren, bleiben entgeltfrei, auch soweit sie die Inklusivmenge seines Tarifs übersteigen.

§ 6b WhatsApp-Assistent (kostenpflichtige Zusatzleistung)

(1) Leistung. Der Kunde kann zusätzlich einen WhatsApp-Assistenten buchen. Der Assistent beantwortet WhatsApp-Nachrichten, die an eine vom Kunden verbundene WhatsApp-Business-Rufnummer gesendet werden, auf Grundlage derselben Konfiguration und Wissensbasis wie am Telefon (§ 2): er beantwortet Fragen, nimmt Anliegen auf und bucht, verschiebt oder sagt Termine ab, soweit der Kunde dies eingerichtet hat. Sprachnachrichten werden in Text umgeschrieben; Fotos werden nur beschrieben, wenn der Kunde diese Funktion einschaltet. Mitarbeiter des Kunden können eine Unterhaltung jederzeit übernehmen — im Dashboard oder, bei Nutzung der WhatsApp-Business-App, dort; solange ein Mitarbeiter übernommen hat, antwortet der Assistent nicht. Je Unterhaltung erhält der Kunde eine Zusammenfassung. § 2 Abs. 5, 7 und 8 sowie § 8 gelten entsprechend; an die Stelle des Transkripts tritt der Nachrichtenverlauf.

(2) KI-Offenlegung. Die erste Antwort des Assistenten in jeder Unterhaltung enthält den Hinweis, dass der Absender mit einem KI-System schreibt, in der Sprache dieser Antwort. § 2 Abs. 6 und § 7 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) WhatsApp und Meta. Für den Assistenten verbindet der Kunde in Metas Anmeldefenster sein eigenes WhatsApp-Business-Konto — oder, soweit LuminaByte das für sein Konto freigeschaltet hat, ein eigenes Konto bei einem WhatsApp-Lösungsanbieter (etwa 360dialog). Dabei schließt der Kunde selbst die Bedingungen von WhatsApp (WhatsApp Ireland Limited) einschließlich der Datenverarbeitungsbedingungen, gegebenenfalls auch die des Lösungsanbieters, und hinterlegt dort eine Zahlungsmethode. Die Nachrichtengebühren von WhatsApp berechnet Meta bzw. der Lösungsanbieter unmittelbar dem Kunden; sie sind nicht Teil des Entgelts nach Absatz 5. LuminaByte ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von WhatsApp, auf Metas Freigaben, Qualitätsbewertungen, Nachrichtenlimits oder Sperren. Der Kunde beachtet die Richtlinien von WhatsApp für Unternehmen (insbesondere die WhatsApp Business Messaging Policy). Sperrt oder trennt Meta die Rufnummer, weist das Dashboard den Kunden darauf hin; § 9 bleibt im Übrigen unberührt.

(4) Nur auf Anfrage. Der Assistent antwortet ausschließlich auf Nachrichten, die der Absender selbst geschrieben hat, und nur innerhalb des von WhatsApp vorgegebenen Antwortfensters (24 Stunden nach der letzten Nachricht des Absenders). Der Dienst versendet keine Nachrichten, die der Kunde von sich aus an Personen richtet, die ihm nicht geschrieben haben (insbesondere keine Werbung und keine Vorlagen-Nachrichten). Für Inhalte, die Mitarbeiter des Kunden selbst schreiben, ist der Kunde verantwortlich (§ 7 Abs. 1).

(5) Entgelt. Das Entgelt fällt je verbundener WhatsApp-Rufnummer an und ergibt sich aus der Preisseite in der bei Buchung gültigen Fassung; es folgt der Zahlweise des Vertrags (monatlich bzw. bei Jahreszahlung nach § 4 Abs. 5 als Jahresentgelt). § 6a Abs. 3 (anteilige Berechnung und Gutschrift) gilt entsprechend. Die Verbindung einer Rufnummer wird erst entgeltpflichtig, nachdem der Kunde den Preis ausdrücklich bestätigt hat; in der Testphase (§ 3) wird nichts berechnet, und das Entgelt wird bei der Bestellung eines Tarifs als eigene Position ausgewiesen. Eine Rufnummer, die verbunden wurde, solange die Zusatzleistung unentgeltlich angeboten wurde, wird erst entgeltpflichtig, nachdem der Kunde den Preis für sie ausdrücklich bestätigt hat.

(6) Kontingent. Je verbundener Rufnummer sind je Kalendermonat 500 Unterhaltungen enthalten; die Kontingente mehrerer Rufnummern werden zusammengerechnet. Nicht verbrauchte Unterhaltungen verfallen zum Monatsende. Eine Unterhaltung beginnt mit einer eingehenden Nachricht, wenn zu diesem Absender keine Unterhaltung offen ist, und endet, wenn für die vom Kunden eingestellte Dauer (Standard 20 Minuten, einstellbar zwischen 5 und 240 Minuten) keine neue Nachricht eingeht; solange ein Mitarbeiter die Unterhaltung übernommen hat, endet sie erst nach 24 Stunden ohne neue Nachricht. Auf das Kontingent angerechnet wird eine Unterhaltung nur, wenn der Assistent darin mindestens einmal geantwortet hat; Unterhaltungen, die ausschließlich Mitarbeiter des Kunden geführt haben oder in denen der Assistent nicht geantwortet hat, sowie Testunterhaltungen werden nicht angerechnet. Der Stand ist im Dashboard einsehbar.

(7) Mehrverbrauch. Über das Kontingent hinausgehende Unterhaltungen werden mit 0,10 € je Unterhaltung berechnet und monatlich nachträglich abgerechnet. LuminaByte weist den Kunden in Textform darauf hin, bevor es Mehrverbrauch erstmals berechnet. Der Kunde kann jederzeit die Einstellung „Assistent antwortet selbst" ausschalten oder eine Obergrenze für Unterhaltungen pro Tag einstellen.

(8) Trennen. Der Kunde kann eine WhatsApp-Rufnummer jederzeit im Dashboard trennen; das Entgelt entfällt nach Maßgabe des Absatzes 5 in Verbindung mit § 6a Abs. 3. Nach der Trennung erreichen neue Nachrichten den Dienst nicht mehr; bisherige Unterhaltungen bleiben bis zum Ablauf der Speicherfristen (Auftragsverarbeitungsvertrag) im Dashboard lesbar. Das WhatsApp-Business-Konto und die Rufnummer bleiben beim Kunden. Trennt Meta die Verbindung (etwa weil die WhatsApp-Business-App längere Zeit nicht geöffnet wurde), endet die Entgeltpflicht für diese Rufnummer ebenfalls.

(9) Beta-Vorbehalt. Solange der WhatsApp-Assistent im Dashboard als „Beta" gekennzeichnet ist, gilt § 2 Abs. 8.

(10) Keine Weitergabe des WhatsApp-Zugangs. Der Kunde nutzt den Zugang zur WhatsApp Business Platform, den er über den Dienst erhält, nur für sein eigenes Unternehmen. Er darf ihn nicht weiterverkaufen, Dritten nicht überlassen und Dritte nicht über den Dienst an die WhatsApp Business Platform anbinden. Namen und Marken von Meta und WhatsApp verwendet er nur, soweit Meta das erlaubt, insbesondere nach Metas Markenrichtlinien oder einer eigenen Vereinbarung mit Meta.

§ 6c Vom Kunden verbundene Drittdienste

(1) Der Kunde kann den Dienst mit Diensten Dritter verbinden, die er selbst nutzt — etwa seinem WhatsApp-Business-Konto (§ 6b), seinem Kalender- und Kontaktkonto bei Google oder Microsoft, einer KI-Anwendung, die er über die Schnittstelle für KI-Anwendungen (MCP) anbindet, einem eigenen Empfänger für Ereignismeldungen (Webhook) oder einem CRM-System. Für diese Dienste gelten allein die Bedingungen zwischen dem Kunden und ihrem Anbieter; soweit sie nicht für diese Funktion in Anlage 3 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags genannt sind, sind ihre Anbieter keine Subprozessoren von LuminaByte.

(2) Mit der Verbindung weist der Kunde LuminaByte an, die für die gewählte Funktion erforderlichen Daten an den Drittdienst zu übermitteln oder von dort abzurufen. Wie der Anbieter des Drittdienstes diese Daten verwendet — etwa ob eine angebundene KI-Anwendung sie speichert oder zum Training nutzt —, richtet sich nach dessen Bedingungen und liegt in der Verantwortung des Kunden.

(3) LuminaByte schuldet nicht die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder unveränderte Schnittstelle eines Drittdienstes. Ändert oder sperrt ein Anbieter seine Schnittstelle, darf LuminaByte die Anbindung anpassen oder einstellen (§ 2 Abs. 7). Die Haftung von LuminaByte für eigene Pflichtverletzungen (§ 10) bleibt unberührt.

§ 6d Zusätzliche garantierte Leitungen (kostenpflichtige Zusatzleistung)

(1) Über die im Tarif garantierte Zahl gleichzeitiger Gespräche (§ 2 Abs. 11) hinaus kann der Kunde zusätzliche garantierte Leitungen buchen. Jede erhöht die garantierte Zahl um eins und die Zahl, bis zu der der Dienst bei freien Leitungen Anrufe annimmt, um zwei. Das Entgelt je Leitung ergibt sich aus der Preisseite in der bei Buchung gültigen Fassung und folgt der Zahlweise des Vertrags: bei monatlicher Zahlweise als Monatsentgelt, bei Jahreszahlung (§ 4 Abs. 5) als Jahresentgelt für den laufenden Leistungszeitraum.

(2) Die Buchung erfolgt im Dashboard und wird erst wirksam, nachdem der Kunde den Preis ausdrücklich bestätigt hat. Ohne diese Bestätigung wird keine Leitung gebucht und kein Entgelt ausgelöst. Buchbar sind Leitungen nur zu einem laufenden, über die Zahlungsabwicklung abgerechneten Abonnement; ist eine Zahlung angefochten (§ 4 Abs. 7a), ist keine neue Buchung möglich.

(3) Anteilige Berechnung. Wird eine Leitung während einer laufenden Abrechnungsperiode gebucht, wird das Entgelt für den verbleibenden Teil dieser Periode anteilig berechnet; wird sie zurückgegeben, wird das Entgelt für den nicht genutzten Teil der Periode anteilig gutgeschrieben. Die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Rechnung.

(4) Rückgabe. Der Kunde kann eine Leitung jederzeit im Dashboard zurückgeben, auch solange eine Zahlung angefochten ist. Das Entgelt entfällt mit der Rückgabe nach Maßgabe von Absatz 3.

(5) Im Wege der Selbstbedienung können bis zu zehn zusätzliche Leitungen gebucht werden. Darüber hinaus, oder wenn die Zahl gleichzeitiger Gespräche nach § 2 Abs. 11 gesondert vereinbart ist, vereinbaren die Parteien Änderungen gesondert.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieses Vertrags. Für die Inhalte seiner Konfiguration (insbesondere Begrüßungstexte, Wissensbasis, Weiterleitungsziele) und für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung ist der Kunde verantwortlich.

(2) Rollen: Für den Einsatz des Dienstes gegenüber Anrufern ist der Kunde Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO und Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; LuminaByte ist Anbieter des KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 3 KI-VO und verarbeitet personenbezogene Daten der Anrufverarbeitung als Auftragsverarbeiter des Kunden (§ 11). Die gesetzliche Rollenverteilung wird durch diesen Vertrag nicht verschoben, sondern operationalisiert.

(3) Keine Umgehung der KI-Offenlegung: Der Kunde darf den Hinweis nach § 2 Abs. 6 nicht entfernen, kürzen, verdecken oder umgehen und dem Dienst keine Anweisungen oder Inhalte vorgeben, die darauf gerichtet sind, dass sich das System als Mensch ausgibt. Die Offenlegung ist technisch fest verankert; bereits der Versuch der Umgehung ist eine wesentliche Vertragsverletzung (§ 5 Abs. 4).

(4) Information der eigenen Mitarbeiter: Der Kunde informiert die Personen in seiner Organisation, an die Anrufe durchgestellt werden, vor der Nutzung der Durchstell-Funktion darüber, dass durchgestellte Gespräche transkribiert werden.

(4a) Dringende Anliegen: Der Kunde richtet den Dienst so ein, dass Anrufer in dringenden Fällen auf geeignete Stellen verwiesen werden — etwa durch einen Hinweis auf den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder seinen eigenen Notdienst in Begrüßung oder Wissensbasis oder durch eine Durchstell-Regel —, und prüft eingehende Benachrichtigungen in angemessenen Abständen.

(5) Datenschutzhinweise: Der Kunde bindet den von LuminaByte bereitgestellten Datenschutz-Textbaustein (Information der Anrufer nach Art. 13, 14 DSGVO) in seine eigene Datenschutzerklärung ein bzw. stellt eine inhaltsgleiche Information bereit und hält sie aktuell.

(6) Verbotene und hochriskante Nutzung: Der Kunde setzt den Dienst nicht für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken ein (insbesondere keine Ableitung von Emotionen von Beschäftigten). Ein Einsatz des Dienstes in Hochrisiko-Anwendungsfällen im Sinne des Art. 6 in Verbindung mit Anhang III KI-VO bedarf der vorherigen Abstimmung mit LuminaByte in Textform; ohne Abstimmung ist er unzulässig. Veröffentlicht der Kunde Ausgaben des Dienstes oder aktiviert er künftige Funktionen, die Betreiberpflichten auslösen (Art. 50 Abs. 3, 4 KI-VO), erfüllt er diese Pflichten selbst.

(6a) Nutzungsrichtlinien der KI-Anbieter: Für Sprachmodell und Sprachsynthese setzt LuminaByte Dienste der in Anlage 3 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Anbieter ein. Der Kunde nutzt den Dienst nicht in einer Weise, die der Richtlinie zur verbotenen Nutzung der ElevenLabs Inc. („Prohibited Use Policy", elevenlabs.io/use-policy), den Nutzungsbeschränkungen ihrer Nutzungsbedingungen (elevenlabs.io/terms-of-use-eu, Abschnitte 1 (c), 4 (g) und (h) und 15), soweit sie die Nutzung des Dienstes durch den Kunden betreffen, oder dem Verhaltenskodex von Microsoft für Azure OpenAI („Code of Conduct", learn.microsoft.com/legal/ai-code-of-conduct) widerspricht. Die Pflichten aus diesem Absatz und aus den Absätzen 3 und 6 bestehen auch zugunsten des Anbieters der Sprachsynthese; er kann ihre Einhaltung vom Kunden unmittelbar verlangen (§ 328 BGB), weitere Rechte gegen den Kunden erwirbt er dadurch nicht. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Anbietern entsteht durch die Nutzung des Dienstes nicht; LuminaByte handelt nicht als deren Vertreterin, und der Kunde gibt sich nicht als Vertreter, Partner oder Gesellschafter eines gemeinsamen Unternehmens mit einem dieser Anbieter aus. Die Verarbeitung der Daten des Kunden durch die Anbieter richtet sich nach § 12a Abs. 3 und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

(7) Künftiges Aufzeichnungs-Feature: Eine Audio-Aufzeichnung ist im Standardbetrieb nicht Bestandteil des Dienstes (§ 2 Abs. 5). Wird ein Aufzeichnungs-Feature künftig angeboten und vom Kunden aktiviert, ist der Kunde für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen aller Gesprächsteilnehmer verantwortlich; das Feature wird nur mit einer vorgeschalteten technischen Einwilligungsabfrage bereitgestellt.

(8) Zugangsdaten, richtige Angaben: Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt die bereitgestellte Zwei-Faktor-Authentisierung für seine Nutzer und informiert LuminaByte unverzüglich über eine mögliche Kompromittierung. Er macht bei Bestellung und während der Vertragslaufzeit zutreffende Angaben (Firma, Sitz bzw. Niederlassung — insbesondere für § 6 Abs. 6 —, Rechnungs- und Kontaktdaten) und hält sie aktuell. Der Weitervertrieb des Dienstes unter eigener Marke oder die entgeltliche Überlassung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit LuminaByte.

(9) Freistellung: Verletzt der Kunde schuldhaft Pflichten aus diesem § 7, aus § 6 Abs. 5 und 6 oder aus § 6b Abs. 3 und 4 — insbesondere Vorschriften des Datenschutzrechts, des Telekommunikations- und Wettbewerbsrechts, der KI-Verordnung oder der §§ 201, 203 StGB — und werden deshalb Ansprüche Dritter, einschließlich des Carriers, gegen LuminaByte geltend gemacht, stellt der Kunde LuminaByte von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. LuminaByte informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und erkennt sie nicht ohne seine Zustimmung an. Auf Verlangen des Kunden überlässt LuminaByte ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung in Abstimmung mit LuminaByte; führt der Kunde sie nicht angemessen, darf LuminaByte sich auf seine Kosten selbst verteidigen. Der Kunde stellt die dafür erforderlichen Informationen bereit.

§ 8 KI-spezifische Leistungsbeschaffenheit

(1) Der Dienst erzeugt Gesprächsbeiträge, Transkripte und Zusammenfassungen mit Verfahren des maschinellen Lernens. Solche Verfahren arbeiten probabilistisch: Ausgaben werden aus Wahrscheinlichkeiten erzeugt und können im Einzelfall unzutreffend, unvollständig oder missverständlich sein (einschließlich fehlerhafter Transkription einzelner Wörter, Namen oder Zahlen). Diese Eigenschaft entspricht dem Stand der Technik und ist vereinbarte Beschaffenheit des Dienstes.

(2) Geschuldet ist die Bereitstellung des Dienstes mit der vereinbarten Funktionalität (§ 2) einschließlich dokumentierter Qualitätssicherungs- und Evaluationsprozesse für das Gesprächsverhalten. Nicht geschuldet ist die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Bewertung jeder einzelnen Ausgabe; konkrete Erkennungs- oder Richtigkeitsquoten werden nicht zugesichert. Inhaltliche Abweichungen einzelner Ausgaben stellen für sich genommen keinen Sachmangel dar; hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen reproduzierbarer Funktionsfehler des Dienstes sowie die Haftung nach § 10.

(3) Ausgaben des Dienstes sind keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Gesundheitsberatung und ersetzen keine fachkundige Prüfung. Der Kunde trifft Entscheidungen von Gewicht nicht allein auf Grundlage einer Ausgabe des Dienstes und stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicher, dass wesentliche Angaben (z. B. Termine, Rückrufnummern, Auftragsinhalte) im eigenen Verantwortungsbereich plausibilisiert werden.

(4) Die Qualität der Gesprächsführung hängt wesentlich von der Konfiguration des Kunden ab. Der Kunde richtet den Dienst sorgfältig ein, hält seine Wissensbasis, Begrüßungs- und Routing-Konfiguration aktuell und prüft nach wesentlichen Änderungen das Gesprächsverhalten (z. B. durch Testanrufe).

§ 9 Verfügbarkeit und Support

(1) LuminaByte stellt den Dienst am Übergabepunkt der eigenen Plattform-Infrastruktur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Softwareanbieters und auf branchenüblichem Niveau bereit. Ein jederzeit ununterbrochener Betrieb ist nach dem Stand der Technik nicht möglich und wird nicht geschuldet; kurzzeitige Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen im technisch üblichen Rahmen lassen die Vertragsgemäßheit unberührt, wenn LuminaByte Störungen im eigenen Verantwortungsbereich unverzüglich nach Kenntnis behebt oder auf ihre Behebung hinwirkt.

(2) Geplante Wartungsarbeiten, die den Dienst voraussichtlich mehr als unerheblich beeinträchtigen, kündigt LuminaByte mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Dashboard an und legt sie, soweit möglich, in nutzungsarme Zeiten.

(3) Nicht im Verantwortungsbereich von LuminaByte liegen Störungen außerhalb der eigenen Plattform-Infrastruktur, insbesondere in den Netzen der beteiligten Telekommunikationsanbieter (Carrier, Netz des Anrufers), bei allgemeinen Internet-Störungen sowie im Zuständigkeitsbereich des Kunden (z. B. dessen Rufumleitung, Endgeräte, Internetzugang). LuminaByte unterstützt den Kunden bei der Eingrenzung solcher Störungen im zumutbaren Rahmen.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Nicht- oder Schlechtleistung (insbesondere Minderung, Kündigung und Schadensersatz nach Maßgabe des § 10) bleiben unberührt.

(5) Support: LuminaByte leistet Support für den Dienst per E-Mail montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage). Anfragen werden schnellstmöglich in der Reihenfolge ihres Eingangs und ihrer Dringlichkeit bearbeitet; feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht zugesagt.

§ 10 Haftung

(1) LuminaByte haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; nach dem Produkthaftungsgesetz; bei Arglist sowie im Umfang einer von LuminaByte übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LuminaByte nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung des Dienstes nach § 2 und § 9 Abs. 1. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von LuminaByte bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach Absatz 1 bleibt von den Absätzen 2 und 3 stets unberührt.

(4) Der vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schaden im Sinne des Absatzes 2 entspricht in der Regel der Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens aber dem Zwölffachen des monatlichen Listenpreises des gebuchten Tarifs ohne Gutscheine. Die Haftung nach Absatz 1 und Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben von diesem Absatz unberührt.

(5) Datenverlust: Bei Verlust von Daten haftet LuminaByte im Rahmen der Absätze 1 bis 4 nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus den Datensicherungen von LuminaByte (Satz 2) erforderlich ist. LuminaByte sichert die Plattformdaten täglich in verschlüsselter Form; dem Kunden bleibt unbenommen, bereitgestellte Exportfunktionen zusätzlich zu nutzen.

(6) Gegenstand des Vertrags ist ein Software-Dienst (§ 2 Abs. 1); Telekommunikationsdienste werden von LuminaByte nicht geschuldet (§ 2 Abs. 3).

(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LuminaByte sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, soweit sie mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

(8) Die verschuldensunabhängige Haftung von LuminaByte für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anrufannahme (Gesprächsdaten, Transkripte, Zusammenfassungen, Anrufer-Metadaten) ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; LuminaByte verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden.

(2) Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von LuminaByte nebst Anlagen (technische und organisatorische Maßnahmen, Löschfristen, Subprozessoren); der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren ist öffentlich auf der Website von LuminaByte abrufbar; Änderungen folgen dem im AVV geregelten Ankündigungs- und Widerspruchsverfahren.

(3) Für Daten, die LuminaByte zu eigenen Zwecken verarbeitet (insbesondere Vertrags- und Kundenverwaltung, Abrechnung, Missbrauchs- und Störungsbeseitigung ohne Gesprächsinhalte sowie Betriebsdaten und anonymisierte Statistiken nach AVV § 13 Abs. 6 und 7), ist LuminaByte selbst Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung von LuminaByte.

(4) Die an der Anrufzustellung beteiligten Telekommunikationsanbieter (insbesondere der Carrier, § 2 Abs. 3) erbringen ihre Telekommunikationsleistungen in eigener Verantwortung nach den für sie geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften; sie sind insoweit keine Unterauftragsverarbeiter von LuminaByte.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (insbesondere Gesprächsinhalte, Konfigurationen, Preise aus individuellen Vereinbarungen, Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG), vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder ihr rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall wird die andere Partei, soweit zulässig, vorab informiert.

(3) Die Pflichten aus diesem § 12 bestehen für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über sein Ende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt der gesetzliche Schutz zeitlich unbegrenzt.

§ 12a Rechte

(1) Alle Rechte am Dienst — insbesondere an Software, Systemanweisungen, Modellen, Stimmen, Systemansagen, Dokumentation und Oberflächen — stehen LuminaByte oder ihren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst bestimmungsgemäß für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen und durch seine Nutzer nutzen zu lassen.

(2) Der Kunde darf den Dienst nicht über das nach §§ 69d, 69e UrhG Erlaubte hinaus vervielfältigen, bearbeiten oder zurückentwickeln, Systemanweisungen, Modelle oder Stimmen des Dienstes nicht auslesen oder außerhalb des Dienstes verwenden und den Dienst nicht mit automatisierten Abfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen belasten. § 7 Abs. 8 bleibt unberührt.

(3) Inhalte, die der Kunde in den Dienst einstellt (etwa Begrüßungs- und Ansagetexte, Wissensbasis, Regeln, Logos), und die für ihn erzeugten Ausgaben (Transkripte, Zusammenfassungen, Nachrichten) stehen im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu. Der Kunde räumt LuminaByte daran die für die Erbringung und Unterstützung des Dienstes erforderlichen einfachen Rechte ein, auch zugunsten der in Anlage 3 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Subprozessoren, soweit sie an der Erbringung mitwirken. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt; für personenbezogene Daten gelten § 11 und der Auftragsverarbeitungsvertrag.

(4) Rückmeldungen: Teilt der Kunde Vorschläge, Ideen oder sonstige Rückmeldungen zum Dienst mit, darf LuminaByte sie unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten und in den Dienst übernehmen; ein Anspruch des Kunden auf Vergütung oder Nennung entsteht dadurch nicht. Rückmeldungen sollen keine Gesprächsinhalte enthalten; enthalten sie solche, verarbeitet LuminaByte diese nur zur Bearbeitung des Anliegens.

(5) Anonymisierte Statistiken (AVV § 13 Abs. 7) darf LuminaByte auch nach dem Ende des Vertrags nutzen.

§ 13 Referenznennung

(1) LuminaByte darf den Kunden mit Firma und Logo als Referenzkunden in üblicher Form nennen (insbesondere auf der Website und in Angebotsunterlagen), solange der Kunde nicht widerspricht. Ist der Kunde eine natürliche Person (etwa ein Einzelunternehmer) oder gehört er zu den in § 203 Abs. 1 StGB genannten Berufen, nennt LuminaByte ihn nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen mit Wirkung für die Zukunft; LuminaByte entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist aus den von ihr steuerbaren Medien.

(3) Darüber hinausgehende Darstellungen (Fallstudien, Zitate, gemeinsame Pressemitteilungen) erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) LuminaByte kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist, zur Schließung einer Regelungslücke oder zur Abbildung technischer Weiterentwicklungen, sofern die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt und dem Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen nach Absatz 1 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; die Änderungen werden dabei kenntlich gemacht. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf die Widerspruchsfrist, das Widerspruchsrecht und die Genehmigungswirkung wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beiden Parteien bleibt die ordentliche Kündigung (§ 5) unbenommen, dem Kunden zusätzlich eine kostenfreie Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

(3) Nicht über die Zustimmungsfiktion nach Absatz 2 änderbar sind die Hauptleistungspflichten der Parteien, insbesondere Leistungsumfang der Kernfunktionalität (§ 2 Abs. 2), Preise, Inklusivvolumina und Laufzeitregelungen. Solche Änderungen bedürfen der aktiven Zustimmung des Kunden (z. B. durch Buchung im Bestellprozess); stimmt der Kunde nicht zu, bleibt es beim bisherigen Vertrag, und beiden Parteien steht die ordentliche Kündigung nach § 5 offen. Für laufende vorausbezahlte Leistungszeiträume (Jahreszahlung) werden Preisänderungen frühestens mit deren Ablauf wirksam.

(4) Preisänderung zur Verlängerung: Abweichend von Absatz 3 kann LuminaByte die Preise, die Inklusivvolumina und den Minutenpreis für Mehrverbrauch zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern, bei Jahreszahlung frühestens zum Ende des laufenden Leistungszeitraums, wenn sich die Kosten der Leistung nachweislich verändert haben (insbesondere für Telefonie, Sprach- und KI-Dienste) oder der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland gestiegen ist, höchstens in dem Umfang, in dem diese Kosten bzw. der Index seit der letzten Preisfestsetzung gestiegen sind; sinken diese Kosten, gibt LuminaByte das in gleicher Weise weiter. LuminaByte teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, mit den bisherigen und den neuen Konditionen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; widerspricht er der Änderung, gilt der Widerspruch als Kündigung zu diesem Zeitpunkt. Hierauf weist ihn die Mitteilung hin. Kündigt oder widerspricht er nicht, gelten die neuen Konditionen ab ihrem Wirksamwerden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. LuminaByte bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort ist Mannheim.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Kündigungen und die in diesen AGB vorgesehenen Erklärungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleiben formfrei wirksam.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) LuminaByte darf diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags, auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) oder auf den Erwerber ihres Geschäftsbetriebs oder des Geschäftsbereichs scoco, jeweils mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, übertragen; der Kunde stimmt dem bereits jetzt zu. LuminaByte teilt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag auf den Zeitpunkt der Übertragung kostenfrei kündigen, im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von LuminaByte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.